General terms and conditions

A.     Allgemeines

  1. Unsere nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Käufer, auch wenn wir abweichenden Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Bedingungen gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware als vereinbart.
  2. Abweichungen von unseren Bedingungen bedürfen für jeden einzelnen Vertrag unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Auf das Schriftformerfordernis kann mündlich nicht verzichtet werden.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. In einem derartigen Fall soll anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich gewollt war.

B.     Angebote und Preise

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme.
  2. Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, ab Werk. Maßgeblich sind unsere am Liefertag allgemein gültigen Werkspreise. Etwaige Preis- und Teuerungszuschläge sowie auf behördlicher Anordnung beruhende Preiserhöhungen werden dem Käufer in Rechnung gestellt, ebenso wie umlagefähige Steuererhöhungen.
  3. Technische und kaufmännische Inhalte unserer Angebote sind vom Käufer vor Auftragsvergabe zu prüfen. Nicht angezeigte Abweichungen gelten als vom Käufer akzeptiert.
  4. Die Auswahl der Armaturenwerkstoffe obliegt der Eigenverantwortung des Käufers. Die Wagner Armaturen GmbH übernimmt keine Gewährleistung bezüglich der Medienbeständigkeit und der Richtigkeit der Produktwahl.
  5. Im Angebot aufgeführte Preise und Rabatte sind nur in vollem Angebotsumfang gültig.

C.     Lieferung

  1. Die Lieferzeitangaben sind unverbindlich, doch werden wir uns bemühen, sie einzuhalten. Diese beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und aller sonstigen Voraussetzungen, die der Käufer zu erfüllen hat.
  2. Bei höherer Gewalt oder bei Lieferungs- bzw. Arbeitsstörungen (z.B. Streik, Stockungen in der Zulieferung usw.) haben wir die Wahl zwischen Rücktritt vom Vertrag, soweit dieser noch nicht erfüllt ist, oder einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit. Von diesem Walrecht werden wir spätestens zwei Wochen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung durch den Käufer Gebrauch machen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, kann der Käufer vom Vertrag seinerseits zurücktreten.
  3. Die Ware gilt beim Verlassen des Werkes als vertragsgerecht abgenommen. Der Käufer darf die Ware auf seine Kosten unverzüglich nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft im Werk selbst abnehmen, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung.
  4. In den Fällen, in welchen bei der Bestellung nicht bestimmte Weisungen für den Versand gegeben werden, wird diese nach unserem Ermessen in handelsüblicher Weise bewirkt. Das Verpackungsmaterial wird dem Käufer in Rechnung gestellt. Kommt eine Ware in beschädigtem Zustand beim Käufer an, so hat dieser, falls er wegen der Art der Verpackung uns gegenüber Rechte geltend machen will, uns sofort Mitteilung zu machen und die Sendungen in dem Zustand, in dem sie eingetroffen sind, zur Besichtigung bereitzustellen. Im Falle des Nachweises einer Verletzung unserer Verladepflicht sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Ware umzutauschen oder den Kaufpreis zu erstatten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

D.    Gewährleistung

  1. Unsere Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf die handelsüblichen Eigenschaften unserer Waren. Mängelrügen hat der Käufer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei uns eingehend, zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht haben entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung des Fehlers bei uns eingehend, zu rügen.
  2. Reklamierte Ware ist vom Käufer bis zur endgültigen Klärung der Reklamation sachgemäß einzulagern. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ware ohne unser schriftliches Einverständnis zurückzusenden.
  3. Handelsübliche oder herstellungstechnisch bedingte Abweichung in Maßen oder Gewichten sowie geringfügige Formabweichungen gelten nicht als Mangel, soweit sie den Gesamteindruck und die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, sach- und fachgerechte Verarbeitung vorausgesetzt.
  4. Das Recht des Käufers, Mangelrüge geltend zu machen, verjährt einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mangelrüge durch uns. Durch Verhandlung über Beanstandung verzichten wir nicht auf die Einrede, daß die Mangelrüge nicht rechtzeitig und nicht ausreichend gewesen ist.
  5. Soweit wir nach den vorangehenden Bestimmungen Gewähr leisten, werden wir die nachweisbar mangelhaften Teile unentgeltlich nach unserer Wahl entweder neu liefern oder selbst oder durch Dritte instand setzen oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. Sollten wir uns verpflichten, bei durch uns erkannten Mängeln die reklamierten Teile zu ersetzen, so ist hierfür eine angemessene Lieferfrist einzuräumen. Wandlung oder Minderung kann der Käufer nur verlangen, wenn die Ersatzlieferung bzw. Instandsetzung von uns unzumutbar verzögert wird oder wenn die Neulieferung wiederum mangelhaft ist bzw. die Instandsetzung nicht zum Erfolg geführt hat. Im übrigen sind sämtliche weitergehenden Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadenersatz, ausgeschlossen.

E.   Dokumentation

  1. Die Dokumentation ist nicht automatisch Bestandteil der Warenlieferung. Diese kann zusätzlich angeboten werden.

F.  Zahlung

  1. Die Zahlungsbedingungen sind in unseren Verkaufsbelegen festgelegt. Die Zahlungsfristen gelten ab Eingang der Rechnung beim Kunden bzw. ab Eingang der zu bezahlenden Ware, falls diese später eingeht als die Rechnung. Augenommen hierzu sind Aufträge mit Vorauskasse.

F.  Eigentumsvorbehalt

  1. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter  Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt hat.
  2. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
  3. Der Käufer darf unsere Vorbehalsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und verarbeiten; er darf sie nicht verpfänden, zur Sicherung übereignen oder in anderer Weise über sie verfügen. Von bevorstehender oder vollzogener Pfändung oder anderer Beeinträchtigung unserer Rechte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.
  4. Veräußert der Käufer unserer Vorbehaltsware, so tritt er bereits jetzt seine Ansprüche aus der Veräußerung an uns ab, gleichviel ob er die Ware unverarbeitet oder verarbeitet oder zusammen mit anderen Leistungen an einen oder mehrere Abnehmer veräußert.
  5. Auf unser Verlangen gibt der Käufer die Abtretung den Drittschuldnern bekannt, erteilt uns alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte und händigt uns die Unterlagen aus.

H.  Erfüllungsort und Gerichtstand

  1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand – auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess – ist der Sitz der Gesellschaft.

I.  Datenverarbeitungsklausel

  1. Der Lieferer speichert über den Besteller nach Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung personenbezogene Daten mit automatischer Datenverarbeitung. Ausführliche Beschreibung von Art und Umfang der Daten sowie deren Verarbeitung sind in der Datenschutzerklärung der Wagner Armaturen GmbH Stand 03_2019 aufgeführt.

J.  Geheimhaltung

  1. Von uns erlangte Informationen werden vom Käufer bzw. Interessierten vor dem Kauf, soweit nicht allgemein bekannt geworden sind oder auf andere Weise rechtmäßig bekannt werden, Dritten nicht zugänglich gemacht.